Wir sind so sehr von der Qualität unserer Produkte überzeugt, dass wir uns verpflichten, Ihr von uns erstandenes Gerät kostenlos instand zusetzen, wenn es infolge von Material- oder Montagefehler – im Zeitraum von 5 Jahren ab Kaufdatum gerechnet – schadhaft geworden ist. Ausgenommen von der Garantie sind Verschleißteile.
Voraussetzung für die Garantiepflicht ist, dass das Gerät sachgemäß behandelt wird. Teile, die einer natürlichen Abnützung unterliegen, fallen nicht unter Garantie. Ferner dürfen weder fremde Ersatzteile eingebaut, noch von dritter Hand Eingriffe in unsere Konstruktion vorgenommen worden sein.
Schäden, die durch Transport entstehen, gehen immer zu Lasten des Kunden. Schäden, die durch Nichtbeachten der Gebrauchsanweisung entstehen, unterliegen nicht der Garantie.
Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, entfällt der Garantieanspruch. Garantieleistungen werden nur gegenüber dem Endverbraucher gewährt.
Die Beweispflicht liegt immer auf Seiten des Garantienehmers. In allen weiteren aufkommenden Fragen legen wir die vom Gesetzgeber gegebenen Garantiebestimmungen unseren Leistungen zu Grunde.
Alle anfallenden Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Die Garantieansprüche verstehen sich freibleibend in unserem Haus oder einem uns unterstellten Kundendienst.
Diese Teile sind generell von der Garantie ausgeschlossen:
- Leuchtmittel, Brennstäbe (bei Tiefziehgeräten)
- Düsen, Handstückschläuche
- Handschuhe (bei Sandstrahlgeräten)
- Gebläse-Motoren (bei Absaugungen)